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Kreativ-Werbeagentur
Stecher & Stecher

AGB's

STAND: August 2022

1.0 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen dem Designer (Kreativagentur Stecher & Stecher – Clemens Stecher) und dem Auftraggeber – auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Ihnen der Designer schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Designer sind schriftlich niederzulegen.

2.0 Urheber- und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Designauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

2.2 Die Urheberrechte sowie alle sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Urheber. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben werden sollten.

2.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

2.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer.

2.5 Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Vergütung an den Auftraggeber übertragen.

2.6 Der Designer hat das Recht, bei seinen Designprodukten und Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden und sie zum Zweck der Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter oder Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3.0 Vergütung / Zahlung

3.1 Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar innerhalb 10 Tagen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum – dies gilt sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 12 % p.a., sowie Mahngebühren nach Aufwand (Stundensatz von EUR 95,00) verrechnet als vereinbart.

3.2 Vergütungen sind prinzipiell nach der Präsentation fällig. Werden Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme des ersten Teils die erste Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Je nach Auftragsvolumen, behält es sich Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) vor, eine Anzahlung in der Höhe von bis zu 50 % vorab zu verrechnen. Dieser Betrag wird Ihnen nach Auftragsabschluss vom Gesamtbetrag abgezogen.

3.4 Sollte der Auftraggeber vor der Präsentation vom Auftrag zurücktreten, kann das Gesamthonorar abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 80 % des Gesamthonorars, beansprucht werden.

3.5 Für alle Arbeiten von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher), die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Designer eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u.dgl. sind vielmehr unverzüglich an Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) zurückzustellen.

3.6 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher). Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

4.0 Preise und Konditionen

4.1 Die Kalkulation basiert auf Lieferung fertig redigierter, intern abgestimmter und digital erfasster Texte und Materialien. Realisierungskosten sind nur in dem Umfang enthalten, die bei der jeweiligen Position konkret beschrieben sind. Mit der Präsentation der Gestaltungsarbeiten wird ein verbindlicher Angebotsrahmen für die Druckvorstufe und Produktion erstellt.

4.2 Kostenvoranschläge von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die vom Designer schriftlich veranschlagten, um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.3 Das Einarbeiten von Änderungswünschen (Erstkorrektur) ist im Preis enthalten. Werden außer der Erstkorrektur weitere, nicht durch uns verursachte Korrekturen erforderlich, werden diese nach Aufwand berechnet.

4.4 Zusatzleistungen wie z.B. mehrfache Autor-Korrekturen und Recherche- sowie Koordinationsleistungen werden mit einem Stundensatz von EUR 95,00 (netto) berechnet.

4.5 Nutzungsentgelte für Schriftlizenzen werden zum Selbstkostenpreis weiter berechnet.

4.6 Grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass der Auftraggeber die Computerdaten der Entwürfe übernimmt – dies kann jedoch vereinbart werden und wird dann gesondert vergütet.

5.0 Präsentationen

5.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Designer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhalten wir nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Designers, insbesondere die Präsentationsgrundlagen und deren Inhalt Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer weiter nutzen – die Unterlagen sind viel mehr unverzüglich an uns zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) gestalteten Werbemitteln verwertet, so sind wir berechtigt, die präsentierten Ideen anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) nicht zulässig.

6.0 Termine

6.1 Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher). Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von unserer Seite. Unanwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher), entbinden uns jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

7.0 Fremdleistungen

7.1 Erforderliche Fremdleistungen bei der Umsetzung der grafischen Leistungen wie beispielsweise Nutzungsrechte für Fotos, Fotografenhonorare, Illustrationen, Druckfilme, Proofs, Andrucke, Druckkosten, Lektorat und Übersetzungen werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7.2 Zusätzliche Leistungen wie Recherche in Bilddatenbanken und Bildlizenzen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7.3 Bei der Abwicklung von Druck- und Produktionsaufträgen erteilt Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher), nach Freigabe des Kunden, Aufträge an Produktionspartner und Dienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden. Nach Vereinbarung können die verschiedenen Fertigungsaufträge auch direkt über Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) abgewickelt werden.

7.4 Die Preise für Fremdleistungen wie z.B. Druckangebote sind auf Basis der aktuell gültigen Material- und Lohnkosten unserer Produktionspartner gerechnet. Die Angebotspreise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Kalkulation gültigen Papiertagespreisen. Etwaige Papierpreiserhöhungen werden vom Lieferanten weiter berechnet. Der Angebotspreis für den Druck kann durch Überlieferung um max. 10% variieren.

7.5 Projekt bedingte Kurierfahrten, Expresslieferungen oder Versandleistungen per Spedition werden auf Nachweis und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

8.0 Haftung

8.1 Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, höchstens jedoch bis zur Höhe des Bruttoertrages, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung für wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten ist ausgeschlossen.

8.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

8.3 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens beim Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kreativagentur Stecher & Stecher (Clemens Stecher) beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt der Designer keinerlei Haftung.

9.0 Gestaltungsfreiheit, Vorlagen und Kontrollabzüge

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2 Die rechtliche Zulässigkeit unserer Entwürfe, gestellten Daten bzw. Bildmaterialien werden von uns nicht geprüft; daher übernehmen wir dafür keine Verantwortung. Sollten wir von dritter Seite aus in Anspruch genommen werden, haben Sie uns hierfür freizustellen.

9.3 Gelieferte Dias, Datensätze, sonstige Muster oder Materialproben werden bei uns und unseren Dienstleistungspartnern sehr sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Verlust haften wir nur mit dem reinen Materialwert. Der Auftraggeber sorgt für eine eventuelle Versicherung von Dias, Datensätzen oder sonstigen Mustern.

9.4 Als unser Kunde erhalten Sie von jedem Auftrag / jedem Produkt einen Kontrollabzug. Ohne diesem, wird kein Auftrag in Produktion weiter gegeben. Der Abzug kann in gedruckter, aber auch in digitaler Form vorliegen und ist ihrerseits auf Fehler zu überprüfen. Für etwaige, unwahre oder falsch angeführte Inhalte, übernehmen wir, nach Kontrolle des Abzuges, keine Haftung. Sollte der Auftrag, nach Korrektur erneut produziert werden, sind die Kosten alleine vom jeweiligen Auftraggeber zu tragen. Der Änderungsaufwand wird ebenfalls mit dem regulären Stundensatz in Rechnung gestellt.

10.0 Schlussbestimmungen

10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestimmung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.

10.2 Die Unwirksamkeit einer vorstehenden Bedingung berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Siehe Richtlinien für Werbegrafik-Designer des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation.

10.3 Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10.4 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers – Bezirksgericht Telfs.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Kreativagentur Stecher & Stecher   6413 Wildermieming  |  Leite 12  |  Tirol  |  Austria

Telefon: +43 676 9710438  |  design@kreativ-agentur.tirol  |  www.kreativ-agentur.tirol

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